Damit alte Wasserrechte nicht verfallen, müssen diese spätestens bis zum 01. März 2013 bei den Wasserbehörden angemeldet werden.

Zu den alten Wasserrechten zählen unter bestimmten Umständen beispielsweise:

  • die Ableitung von Niederschlagswasser,
  • Abwasserent- und Brauchwasserversorgung,
  • die Trinkwasserversorgung,
  • Energiegewinnung durch Wasserkraft,
  • Staubewässerung,
  • Fischerei und Fischzucht u. v. m.

Genaue Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und ein Anmeldeformular, welches direkt online an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übermittelt werden kann, finden Sie unter www.wasserbuch.brandenburg.de.

Quelle: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße

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