Die Verwaltung des Landes nach unserem heutigen Verständnis (Kreise) hatte
sich im 11., 12. und 13. Jahrhundert noch nicht herausgebildet.
Erstmals wurden Gebiete der Markgrafschaft im 14. Jahrhundert als Gerichtsbezirke
bezeichnet, darunter Guben. Von der “Pflege” lesen wir im 15. Jahrhundert,
worunter schon ein begrenztes Gebiet verstanden wurde. Und schließlich heißt
es in einer Musterungsliste der Markgrafschaft aus dem Jahre 1528 “Kreise”;
aufgeführt wurden Luckau, Guben, Lübben, Calau und Spremberg. Aus den
anfänglichen Gerichtsbezirken waren Verwaltungseinheiten auf Kreisebene entstanden.
Der Kreis Guben als der flächenmäßig größte Kreis des
Markgraf-tums erstreckte sich auf annähernd 2.155 Quadratkilometern.
Seine Grenzen verliefen im Norden von der Oder bis zum Ostufer des Müllroser
Sees; im Westen von der Schlaube über Pinnow, Horno bis Groß-Kölzig;
im Süden bei Muskau bis Sorau; im Osten vom Bober über Christianstadt
bis Pollenzig an der Oder und dann nordwärts am Westufer der Oder bis zum
Ausgangspunkt.
Der Kreis umfaßte acht Städte, 258 Dörfer, 55 Rittergüter, 16 Vorwerke und 75 Kirchdörfer.
An der Spitze des Kreises standen der Landesälteste und die Kreisstände
als Körperschaft der standesberechtigten großen Feudalherrschaften,
der Ritterschaft und der Stadt Guben als landesherrliche Stadt.
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