Webcam

Zur Zeit offline – wir arbeiten an einer Alternative

Webcam, Gubener Dreieck – Streaming Webcam im Gubener Stadtzentrum

Unsere Webcam ist bei ehemaligen Gubenern, Touristen und Bewohnern der Stadt sehr beliebt. Die Webcam befindet sich im Herzen der Stadt, direkt am Gubener Dreieck.

Rechtliche Aspekte der Webcam

Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG:

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten mit der Webcam abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ohne Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Webcam-Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Webcam-Bild sein.

  • Erlaubt sind Webcam-Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen Plätzen bei denen Menschen nur Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Webcam-Aufnahme darstellen. Wer seine Webcam auf eine öffentliche Kreuzung richtet hat das Recht auf seiner Seite. Das Webcam-Zoomen auf die Beteiligten eines Unfalls an dieser Kreuzung ist dagegen ein eindeutiger Verstoß.
  • Webcam-Bilder einer Veranstaltung oder Demonstration dürfen ebenfalls ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass es sich um eine Menschenmenge handelt. Das Webcam-Zoomen auf eine Einzelperson ist nicht zulässig.
  • Webcam-Aufnahmen der Außenansicht von Gebäuden an öffentlichen Wegen sind gestattet. Ein permanentes Beobachten des Nachbargrundstücks mit einer Videokamera oder Webcam könnte aber als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ausgelegt werden.

Quelle

www.netcamera.org/

Betreiber dieser Webcam

www.hg55.de

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