Zum 01.01.2013 wird die Krankentransport Herzig GmbH vertragsgemäß die ausgeschriebenen Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße übernehmen.

Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.

Auf Tarifverhandlungen und deren Ergebnisse hat der Landkreis keinen Einfluss.

Wir gehen nach wie vor davon aus, dass beide Seiten – das abgebende Deutsche Rote Kreuz sowie die übernehmende Krankentransport Herzig GmbH – die Übernahme des Rettungsdienstpersonals einvernehmlich in ihrer Verantwortung regeln.

Kein Bürger des Landkreises Spree-Neiße muss befürchten, ab dem 01.01.2013 auf den Rettungsdienst in seiner gewohnten Form verzichten zu müssen.

Harald Altekrüger
Landrat

Quelle: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße

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