Erklärung des Wahlleiters der Stadt Guben

Der Wahlausschuss der Stadt Guben hat heute in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 26. Juni 2016 entschieden.

Mit Ablauf der Frist lagen fünf Wahlvorschläge vor:

  1. vom Wahlvorschlagsträger DIE LINKE
    Frau Kerstin Nedoma
  2. vom Wahlvorschlagsträger SPD
    Herr Ingo Ernst Schuster
  3. vom Wahlvorschlagsträger FDP
    Herr Klaus-Dieter Hübner
  4. Einzelwahlvorschlag
    Herr Thomas Leopold
  5. Einzelwahlvorschlag
    Herr Mario Wanke

Der Wahlleiter als Vorsitzender des Wahlausschusses berichtete über die Ergebnisse der Vorprüfung. Bei einem Wahlvorschlagsträger war die Hinzuziehung der benannten Vertrauenspersonen zur Ergänzung bzw. Änderung des Wahlvorschlages notwendig geworden. Im Ergebnis dieser Korrektur liegt auch dieser Wahlvorschlag jetzt vollständig vor.

Auf Nachfrage einzelner Mitglieder des Wahlausschusses informierte der Wahlleiter gesondert über die Voraussetzungen zur Wählbarkeit und wies darauf hin, dass die Konsequenzen des Wahlergebnisses und die Feststellung, ob der gewählte Bewerber/die Bewerberin die Voraussetzungen nach dem Landesbeamtengesetz erfüllen und die Amtsausübung in der Folge tatsächlich möglich ist, nicht in die Zuständigkeit des Wahlausschusses fällt.

Nach der Erörterung über die Vorprüfung des Wahlleiters und die Beantwortung der Fragen bestätigte der Wahlausschuss einstimmig den Wahlvorschlag Kerstin Nedoma, Ingo Ernst Schuster und Mario Wanke. Bei der Abstimmung über die Einzelwahlvorschlag Thomas Leopold gab es eine Enthaltung bei sechs Stimmen dafür. Beim Wahlvorschlag Klaus-Dieter Hübner gab es vier Zustimmungen, eine Enthaltung sowie zwei Nein-Stimmen.

Damit gelten alle Wahlvorschläge als zugelassen. Die öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt (erscheint am 30. April 2016).

Mit freundlichen Grüßen
Fred Mahro

Quelle: Stadt Guben

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