Sobald eine Ware gegen eine gewisse Summe übergeben wurde, hat ein Kauf stattgefunden. Im lokalen Handel und auch im Internet kann es jedoch dazu kommen, dass der Käufer gewisse Mängel erkennt.

Ein entsprechender Schutz und gewisse Rechte stehen jedem zu, der eine Ware erworben hat. Solange es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Diesen kann man zum Beispiel an der EPR Nummer erkennen.

Diese zeigt, dass der Händler vom Design bis hin zur Entsorgung die Verantwortung für seine Waren übernimmt. Käufer profitieren jedoch von Rechtswegen her bereits über einige Sicherheiten und Rechte.

Absicherung bei einem Kauf

Entscheidet man sich für einen Kauf, dann erwartet man ein einwandfreies und funktionierendes Produkt. In manchen Fällen ist das jedoch nicht immer gewährleistet. Hier liegt ein Sachmangel vor.

Alle Dinge, die von der Beschreibung oder auch von der Vereinbarung abweichen, können hier als Sachmangel geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich auch um die Beschaffenheit oder Qualität.

Kann der Käufer nun nachweisen, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, dann gibt es einige Sicherheiten. In vielen Fällen sind Händler aber auch kulant und nehmen den Fehler auf die eigene Kappe.

Immerhin muss man als Verkäufer hier auch an sein Image oder gar schlechte Werbung denken. Daher sollte zunächst immer ein Gespräch gesucht werden. Lösungsorientiert kann man zu einem Ergebnis kommen.

Nachdem der Käufer den Mangel beim Verkäufer bekannt geben hat, muss eine gewisse Nacherfüllungsfrist eingehalten werden. In dieser Zeitspanne besteht die Möglichkeit, den Fehler aus der Welt zu schaffen oder für einen Ersatz zu sorgen.

Häufig handelt es sich hierbei um einen Austausch gegen eine funktionierende Ware. Aber auch die Reparatur und damit die Behebung des Mangels kann von dem Verkäufer genutzt werden.

Wird die Nacherfüllung verweigert oder nicht erfüllt, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ebenfalls kann eine Minderung oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Der Verkäufer muss zudem das gezahlte Geld zurückzahlen.

Sollte die Reparatur oder auch die Nachlieferung ebenfalls wieder von einem Mangel behaftet sei, kann der Kunde auch hier von einer Nichterfüllung ausgehen. Auch in diesem Fall muss das Geld erstattet werden.

Das Recht und der Schutz für den Käufer sind jedoch mit Fristen gekoppelt. Der Schaden sollte immer unverzüglich bekannt gegeben werden. Die Verjährungsfristen sind im BGB geregelt und damit verbindlich.

5 Jahre Zeit haben Käufer bei Bauwerken. Hierbei muss der Mangel von einem Fachmann bestätigt werden. Außerdem können nur Mängel beanstandet werden, die auf der Schuld des Verkäufers beruhen.

Bei allen anderen Dienstleistungen oder Waren, die einen Sachmangel aufweisen, ist eine Verjährungsfrist von 2 Jahren festgelegt. Die Frist beginnt ab der Lieferung oder der Übergabe der Ware.

Grundlegend ist es jedoch schwer, nach mehreren Wochen oder Monaten nachweisen zu können, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Alle anderen Schäden fallen nicht unter das Gesetz.

Dennoch kann es sinnvoll sein, die Kommunikation mit dem Verkäufer zu suchen, wenn man Probleme entdeckt hat. Viele Händler geben eine Garantie oder Gewährleistung und handeln dann aus Kulanz. Am Ende sollten beide Parteien zufrieden sein und mit der Lösung einverstanden.

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