Die Vorbereitungen für den Winterdienst in der Stadt Guben sind abgeschlossen, und die Lager mit Salz und Sand sind ausreicht gefüllt.
Die Stadt Guben ist für 111 Kilometer Fahrbahn auf Haupt-, Neben- und Bundesstraßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft zuständig.
Mit Salz werden 62 Kilometer Fahrbahn gestreut und 49 Kilometer mit Sand behandelt. Insgesamt werden 50 Kilometer Gehweg und Fußgänger-Überwege von der Stadt Guben betreut.Der Städtische Eigenbetrieb Bauhof ist für die Gehwege und Straßenübergänge zuständig. Die Firma Agrodienst Guben e.G. ist im Auftrag der Stadt Guben auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortschaft unterwegs.
Die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH (GuWo) und die Gubener Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (GWG) sind für den Winterdienst an ihren Objekten genau wie jeder Grundstückseigentümer zuständig. Die Koordinierung des Winterdienstes zwischen der Stadt Guben, dem Eigenbetrieb Städtischer Bauhof, der GuWo und GWG erfolgt über Rufbereitschaft.
In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass laut Straßenreinigungssatzung auch die Grundstücksbesitzer ihren Beitrag leisten müssen.
Gehwege, die nicht satzungsgerecht durch die Stadt Guben geräumt und gestreut werden, müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr begehbar sein. Schneit es weiter und liegen mehr als fünf Zentimeter Schnee, muss erneut geräumt und gestreut werden. Durch den Winterdienst zugeschobene Einfahrten sind vom Grundstückseigentümer freizuräumen. Hier sagt die Rechtsprechung: Straßen haben Vorrang vor Gehwege und Zufahrten.
Hauseigentümer sollten außerdem darauf achten, dass Eiszapfen nicht herabfallen und Menschen verletzten können.
Des Weiteren bittet die Stadt Guben ihre Einwohner um Unterstützung bei der Freihaltung der Straßengullys, damit bei eintretendem Tauwetter das Wasser abfließen kann.
Sollte es notwendig sein, Schneemassen abzufahren, so stellt die Stadt Guben den Sprucker Festplatz zur Verfügung, um Schnee abzuladen.
Der Winterdienst richtet sich nach den Festlegungen der Satzung der Stadt Guben über die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Satzung ist bei der Stadt Guben einsehbar und auf der Internetseite der Stadt Guben nachzulesen: www.guben.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereiches V der Stadtverwaltung unter Telefon (03561) 6871-1502 zur Verfügung.
Da ab dem 15. November 2013 die zuständigen Firmen (Bauhof und Agrodienst) die Winterdiensttechnik bereithalten, wird die planmäßige Straßenreinigung mit diesem Tag eingestellt. Unabhängig davon wird jedoch nach Notwendigkeit weiterhin die punktuelle Laubberäumung erfolgen.
Quelle: Stadt Guben
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