Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren endet am Montag, dem 03. Dezember 2012, 16 Uhr.

Eintragungsscheine für das Volksbegehren können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Guben besteht letztmalig die Möglichkeit, am Sonnabend, dem 1. Dezember 2012, in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, im Service-Center der Stadtverwaltung Guben, Gasstraße 4 in 03172 Guben, Eintragungsscheine zu beantragen.

Während dieser Öffnungszeit können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Guben auch in die Eintragungslisten für das Volksbegehren eintragen.

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensordnung- VVVBbg). Bitte denken Sie an Ihren Personalausweis/Reisepass.

Quelle: Stadt Guben

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