Die Stadt Guben weist darauf hin, dass die Anträge für den Förderbereich 2 (Projektförderung) im Jahr 2014 bis zum 31.03.2014 einzureichen sind.

Die Richtlinie sieht im Normalfall als Termin den 30.04.2014 vor. Dies ist aber zu spät, um über die Anträge noch vor der anstehenden Kommunalwahl entscheiden zu können. Die Kommunalwahl findet am 25.05.2014 statt, und aktuell ist noch nicht absehbar, wann genau sich die entscheidenden Ausschüsse konstituiert haben werden.

Damit die Vereine nicht zu lange auf eine Entscheidung über die eingereichten Anträge warten müssen, bittet die Stadt Guben um eine Einreichung bis 31.03.2014. Somit kann über die Anträge im Hauptausschuss am 05.05.2014 entschieden werden.

Später eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung finden.

Quelle: Stadt Guben, FB IV

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