Der Wahlleiter der Stadt Guben, Fred Mahro, hat die Mitglieder des Wahlausschusses am heutigen Tag informiert, dass er im Fall von Klaus-Dieter Hübner die Inkompatibilität, also die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, festgestellt hat. Da Herr Hübner nach wie vor der gewählte Bürgermeister der Stadt Guben ist, hat er in dieser Funktion bereits einen Sitz in der Gubener Stadtverordnetenversammlung inne, kann also keinen weiteren beanspruchen.

Nach der Wahlausschusssitzung am Mittwoch hatte Fred Mahro in einem Schreiben Klaus-Dieter Hübner davon unterrichtet und ihm nochmals die Möglichkeit gegeben, sich zu seiner Absicht, das Mandat als Stadtverordneter anzunehmen, zu äußern. Das hat Klaus-Dieter Hübner getan: In einem Schreiben verleiht er nochmals seiner Auffassung Ausdruck, dass die Tätigkeit als Stadtverordneter nicht im Konflikt mit seinem Bürgermeisteramt stehe, da ihm die Führung der Dienstgeschäfte derzeit untersagt sei. Die Unvereinbarkeit sei erst gegeben, wenn er die Dienstgeschäfte als Bürgermeister wieder aufnehme.

Wahlleiter Fred Mahro sieht durch dieses Schreiben keine neuen Aspekte, die seine Entscheidung über die Unvereinbarkeit beeinflussen könnten. Davon wird er Klaus-Dieter Hübner noch heute in einem Schreiben unterrichten. Gleichzeitig wird René Schade, die erste Ersatzperson auf der Liste der FDP bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 25. Mai 2014, infomiert, dass er bereits am Montag in der konstituierenden Sitzung seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung einnehmen kann.

In dieser Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird Fred Mahro den Stadtverordneten das Schreiben von Klaus-Dieter Hübner als Wahleinspruch vorlegen, worüber sie dann in einer anderen Sitzung befinden werden. Gegen diese Entscheidung können dann sowohl vom Wahlleiter als auch von Klaus-Dieter Hübner Rechtsmittel eingelegt werden.
Herr Hübner kann bereits jetzt gegen die Entscheidung des Wahlleiters zur Inkompatibilität Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Quelle: Stadt Guben

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