Bereits mit dem metrologischen Frühlingsbeginn konnte in diesem Jahr mit der Streusandberäumung im Gubener Stadtgebiet begonnen werden. Dafür sind die Kehrmaschinen und Mitarbeiter bereits im Dauereinsatz, bevor ab 01. April 2017 wieder die regelmäßige Straßenreinigung beginnt. Die Kehrmaschinen legen dann im Rahmen der Straßenreinigung wöchentlich rund 165 Kehrkilometer auf der Fahrbahn und Gehwegen zurück.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung Guben daran erinnern, dass auch die Anlieger gehalten sind, ihren Verpflichtungen für ein sauberes und gepflegtes Stadtbild nachzukommen. Deshalb weist der Fachbereich V Bau- und Instandhaltungsmanagement an dieser Stelle noch einmal auf die Zuständigkeiten in Bezug auf die Reinigungsklassen in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Guben hin. In der Anlage zur Satzung sind alle Straßen im Stadtgebiet und den Ortsteilen in einem entsprechenden Verzeichnis erfasst und mit der zugeordneten Reinigungsklasse S1-4 abgebildet.
Die Straßenreinigungssatzung ist online auf der Homepage der Stadt Guben – unter www.guben.de (Bereich Politik/Satzungen) – abrufbar oder kann als Druckexemplar auch im Service-Center zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Quelle & Foto: Stadt Guben

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